Patienten-Info

Patienten-Informationen

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Nachfolgend einige Informationen


zu COVID-19

Wir haben in unserer Praxis hohe Hygiene-Standards, diese halten wir konsequent zu Ihrer und zu unserer Sicherheit ein.
Zudem steht für Sie an der Empfangstheke ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Auf unseren Liegen kommen Einmal-Nasenschlitztücher zum Einsatz. Patienteneigene Handtücher bewahren wir in unserer Praxis nicht auf. Liegen und Geräte werden nach jeder Behandlung desinfiziert. Türklinken und Wasserhähne desinfizieren wir derzeit mindestens stündlich.
Sie verbringen keine Zeit in einem Wartebereich, sondern können nach Ihrer Ankunft in unserer Praxis direkt in den Behandlungsraum gehen.


UPDATE zu COVID-19

Die Maskenpflicht ist aufgehoben, wir sind aber nach wie vor auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte betreten Sie unsere Praxis nicht wenn Sie:

• Grippeähnliche Symptome haben
• An einer Erkältung leiden
• Kontakt zu einer (möglicherweise) am
   Corona-Virus erkrankten Person hatten
Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen nur telefonisch: 089 / 958 79 985


zur Terminvergabe

Um einen geordneten Behandlungsverlauf sicherstellen zu können vergeben wir in unserer Praxis für Physiotherapie am Hirschgarten in Nymphenburg Termine. Das heißt, dass Ihr Therapeut für Sie zur vereinbarten Zeit zur Verfügung steht und Sie ohne größere Wartezeit Ihre Behandlung beginnen können. Der vereinbarte Termin ist immer speziell für Sie reserviert, deshalb bitten wir Sie, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, diesen Behandlungstermin spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. Wenn Sie später absagen oder ohne Absage die Behandlung nicht in Anspruch nehmen und es uns nicht möglich ist, den Behandlungstermin noch anderweitig zu vergeben, müssen wir Ihnen den Ausfall der Behandlungskosten in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


für gesetzlich versicherte Patienten

Ihr Arzt hat auf Ihrem Rezept (Heilmittelverordnung) einen Termin für den spätesten Behandlungsbeginn eingetragen, fehlt dieser Eintrag so ist das Rezept (Heilmittelverordnung) vom Ausstellungsdatum an 28 Kalendertage gültig. Bitte vereinbaren Sie möglichst gleich nach Erhalt der Verordnung einen Termin in unserer Praxis.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen für jedes Rezept eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt EUR 10,00 plus 10% des Rezeptwertes. Wir sind verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung im Auftrag der Krankenkassen bei Beginn der Behandlung vom Patienten einzufordern. Hinweis: Dieser Betrag bleibt nicht bei uns sondern wird von uns an die Krankenkasse abgeführt! 
Falls Sie im Besitz eines Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse sind, entfällt diese Zuzahlung und wir bitten Sie, diesen Ausweis zu Ihrer ersten Behandlung mitzubringen.
Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft sind keine Zuzahlungen zu leisten.


für privat versicherte Patienten

Behandlungen von privat versicherten Patienten werden in unserer Praxis auf Grund einer Verordnung eines Arztes durchgeführt.

Wir rechnen nicht mit Beihilfesätzen ab. 






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